Allgemein
Wichtige Information – § 14 Trinkwasserverordnung-Probenahmen
Sehr geehrte Kunden,
wie vereinbart, werden wir die Probenahmen für die vorgeschriebene Untersuchung Ihrer
Wasserversorgungsanlage vornehmen. Wir handeln insoweit als externe Probenehmer im Auftrag und
Namen des INSTITUT PIELDNER- Dienstleistungsinstitut für Lebensmittelqualität GmbH, Julius-Hölder-Str. 20, 70597 Stuttgart.
Die Untersuchung der Proben nach § 14 Trinkwasserverordnung einschließlich der durch uns als
externe Probenehmer durchzuführenden Probenahme erfolgt in Ihrem Auftrag durch das INSTITUT PIELDNER
als verantwortliches Labor, unter dessen Aufsicht wir insoweit stehen.
Das INSTITUT PIELDNER wird Ihnen den Prüfbericht direkt übermitteln und ist bei einer eventuellen
Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen o.ä. vertraglich verpflichtet, Sie unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
Hinsichtlicht der Rechnungsstellung und den angebotenen Preisen ändert sich gegenüber der bisherigen Handhabung dadurch nichts.
Sie erhalten weiterhin die Gesamtrechnung über alle erbrachten Leistungen von uns.
Auf unsere qualifizierte Arbeit können Sie sich verlassen.
Ihre Julmi GmbH Haustechnik